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AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Fotografen Peter Pulkowski
I. Allgemeines
II. Überlassenes Bildmaterial
III. Nutzungsrechte
IV. Haftung
V. Honorare
VI. Rückgabe des Bildmaterials
VII. Vertragsstrafe, Blockierung,
Schadensersatz
VIII. Sonstiges
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Die nachfolgenden
allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
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Sie gelten als
vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
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Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu
erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit
widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
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Die AGB gelten im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen des Fotografen.
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Die AGB gelten für
jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten
insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
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Der Kunde erkennt an,
dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
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Vom Kunden in Auftrag
gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.
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Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
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Der Kunde hat das
Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
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Reklamationen, die den
Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
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Der Kunde erwirbt
grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
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Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
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Mit der Lieferung wird
lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation
und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat
oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für
das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
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Jede über Ziffer 3.
hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
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*eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder
bei sonstigen Nachdrucken,
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*jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
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*die
Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
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*jegliche
Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern,
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*jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken
oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
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*die Weitergabe des
digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur
Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
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Veränderungen des
Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes
sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur
bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht
abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
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Der Kunde ist nicht
berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf
Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu
übertragen.
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Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. z.B.: –
Foto:
Peter Pulkowski
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Der Fotograf übernimmt
keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder
Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes
Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das
fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich
aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
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Es gilt das
vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich
zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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Das Honorar gilt nur
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck
gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine
weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
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Durch den Auftrag
anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Leihgeräte,
Geräteversicherungen, Visumgebühren, Schutzimpfungen.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
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Fahrt- und
Reisekosten, erforderliche Tagesspesen (gemäß §12 EstG), Transportkosten
werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im Tages-
oder Grundhonorar beinhaltet. Bei PKW Nutzung wird der übliche Km
Pauschalsatz zugrunde gelegt. Übernachtungskosten werden ebenfalls
gesondert berechnet. Fotograf/in und Assistenz haben Anspruch auf ein
Hotel der gehobenen Mittelklasse. Im Zweifelsfall gelten die
Übernachtungspauschalen nach BRKG. Für Ticketbuchungen gilt: Flugreisen =
Bussinessklasse, Bahnreise = 1. Klasse.
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Das Honorar gemäß IV.
1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag
gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei
Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und
Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung
ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
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Eine Aufrechnung oder
die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
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Für die Honorarzahlung
gilt das auf der Rechnung bestimmte Zahlungsdatum.
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Bei Auslandsreisen ist
eine Vorauszahlung zur Vorfinanzierung der Reisekosten zu leisten die mit
der Endrechnungssumme verrechnet wird.
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Das Bildmaterial ist
in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der
vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des
Fotografen.
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Überlässt der Fotograf
auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial
lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines
Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn
sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
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Die Rücksendung des
Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder
der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
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Bei jeglicher
unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
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Bei unterlassenem,
unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu
zahlen.
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Bei nicht
rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit
nach Ablauf der in Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe
zu zahlen in Höhe von
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*€ 0,25 pro Tag und
Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
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*€ 1,00 pro Tag und
Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
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Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu
leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in
Höhe von
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*€ 100,00 pro s/w-
oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
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*€ 200,00 pro
Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
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*€ 500,00 pro
Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
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*€ 750,00 pro nicht
wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen
sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der
weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein
Schaden eingetreten ist.
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Bei fehlendem
Belegexemplar in 2-facher Ausfertigung oder bei Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher
Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
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Durch die in Ziffer
VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
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Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen
ins Ausland.
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Nebenabreden zum
Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die etwaige
Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien
verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen.
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